Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um Ihre Behandlung in unserer Praxis in Rüthi – von der ärztlichen Verordnung bis zur Kostenübernahme.
Ärztliche Verordnung
Für physiotherapeutische Behandlungen benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese wird von Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer Fachärztin bzw. einem Facharzt ausgestellt und umfasst meist neun Therapieeinheiten.
Wichtig zu wissen
- Die Verordnung ist ab Ausstellungsdatum fünf Wochen gültig.
- Bitte bringen Sie die Verordnung zum ersten Termin mit.
- Ohne Verordnung sind Behandlungen als Selbstzahler möglich.
- Ebenso benötigen wir Ihre Krankenkassenkarte und bei Unfall die Unfallversicherung und Schadennummer.
Ablauf Ihrer Physiotherapie
Ihre Behandlung beginnt mit einer ausführlichen Befunderhebung. Dabei analysieren wir Ihre Beschwerden und definieren Ihre Ziele.
Auf dieser Grundlage erstellen wir einen individuellen Therapieplan.
Typischer Ablauf
- Erstgespräch und Analyse
- Festlegung der Therapieziele
- Erstellung des Therapieplans
- Instruktion für Heimprogramm
- Anpassung der Therapie im Verlauf
Hinweis
Die aktive Mitarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Therapie und unterstützt den Behandlungserfolg.
Krankenkasse & Kostenübernahme
Physiotherapeutische Behandlungen werden bei ärztlicher Verordnung von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen.
Bei Fragen
Bei Unsicherheiten zur Kostenübernahme beraten wir Sie gerne persönlich.
Wichtige Hinweise
- Die Kosten werden abzüglich Franchise und Selbstbehalt übernommen.
- Bei Unfall erfolgt die Abrechnung über die Unfallversicherung.
- Zusatzangebote und Selbstzahler-Leistungen werden Ihnen in Rechnung gestellt und können je nach Versicherung von Ihnen zurückgefordert werden.
- Falls nach vier Verordnungen für eine Diagnose weitere Therapie nötig ist, muss der verordnende Arzt einen Antrag für Langzeitphysio an den Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse stellen.